ESDE stellt Betreuerinnen im gesamten deutschsprachigen Raum.
ESDE stellt eine qualifizierte Urlaubsvertretung, die von der Stammbetreuerin einen Tag lang eingearbeitet wird – ohne zusätzliche Kosten für die Familie. Darüber hinaus setzen wir Urlaubsvertretungen so ein, dass möglichst wenig oder kein Wechsel stattfindet. Vor allem im Fall von Demenz ist das sehr wichtig.
ESDE verfügt über Springerinnen, die im Notfall kurzfristig zur Überbrückung eingesetzt werden können. Dadurch wird eine durchgehende Betreuung sichergestellt.
ESDE pflegt einen kontinuierlichen Austausch mit allen Beteiligten, um Zufriedenheit auf allen Seiten sicherzustellen. Sollte es dennoch einmal zwischenmenschlich nicht funktionieren, kümmern wir uns in sorgfältiger Auswahl um eine neue Betreuerin.
ESDE bietet Kunden und Betreuerin eine eigene Telefonnummer, über die rund um die Uhr (auch an Wochenenden und Feiertagen) ein Mitarbeiter von ESDE kostenlos erreichbar ist.
Um sowohl gegenüber Familie als auch Betreuerin fair zu sein, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. So können die Familien eine kurzfristige Änderung und die Betreuerin ihre Abreise planen. Die Kosten werden gering gehalten.
Sie zahlen monatlich einen Festpreis von € 3.500,- bei freier Kost und Logis. Darin sind alle Kosten für die Betreuung (auch Urlaubs- und Krankheitsvertretung) enthalten.
Aufpreis bei Betreuung mehrerer Personen. Über die Ausgaben für den Haushalt führt die Betreuerin sorgsam ein Haushaltsbuch, um die Kosten im Auge zu behalten.
Die Leistungen der Betreuung werden teilweise von der Krankenkasse erstattet. Steuerlich sind die Kosten der Betreuungshilfe absetzbar. Es können Steuerermäßigungen (bis 20%, höchstens € 4.000,-) für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.
Bei Zuteilung eines Pflegegrades erhält der Pflegebedürftige monatliches Pflegegeld:
Häusliche Pflege | Häusliche Pflege / Pflegesachleistungen | Vollstationäre Pflege | |
Durch Angehörige oder Ehrenamtliche Helfer | Bsp.: Ambulanter Dienst | Pflegeheim | |
Pflegegrad | monatl. Pflegegeld | monatl. Pflegegeld | monatl. Pflegegeld |
1 | 0,-€ | 0,-€ | 125,-€ |
2 | 332,-€ | 761,-€ | 770,-€ |
3 | 573,-€ | 1432,-€ | 1262,-€ |
4 | 765,-€ | 1778,-€ | 1775,-€ |
5 | 947,-€ | 2200,-€ | 2005,-€ |
Entlastungsbetrag bis zu 125,-€
Der Entlastungsbetrag wird lediglich bei der häuslichen oder teilstationären Pflege gezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass es keine Rolle spielt, welcher Pflegegrad vorliegt. Der Entlastungsbetrag wird unabhängig des Pflegegrades gezahlt. Pflegebedürftige müssen bei der jeweiligen Pflegekasse einen Antrag auf den Entlastungsbetrag stellen. |
Die Betreuungskräfte stammen aus Estland, wohin uns persönliche Lebensverhältnisse verbinden. Es sind in der Regel Damen (bei Bedarf auch Männer) des mittleren Lebensabschnitts. Sie verfügen über regelmäßig langjährige Erfahrungen in der Betreuungsarbeit. Jüngere Kräfte werden erst nach einer gründlichen Praktikantentätigkeit vermittelt.
Mit der Aufnahme der baltischen Staaten in die Europäische Union gelten auch für diese Länder die Dienstleistungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Die estnischen Unternehmen können Personal nach Deutschland entsenden. Die entsandten Mitarbeiter üben die Betreuungstätigkeit als Angestellte der estnischen Unternehmen aus und sind von diesen sozial- und krankenversichert. Durch die Versicherung sind auch etwaige Krankenfälle in Deutschland abgesichert.
Der Betreuungsbedürftige oder seine Angehörigen erteilen dem Unternehmen einen Dienstleistungsauftrag über die Betreuungsleistungen. Sie sind nicht Arbeitgeber der Betreuungskräfte. Deshalb obliegen ihnen auch keine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
Diese Abwicklungsgestaltung ist rechtlich ohne Einschränkungen zulässig.
Im Rahmen ihrer Betreuungstätigkeit erbringen die Hilfskräfte all diejenigen zulässigen Leistungen, zu denen der Betreuungsbedürftige selbst nicht (mehr) in der Lage ist.
Dazu zählen:
• Hilfe beim Aufstehen
• bei der Körperpflege und Hygiene
• beim An- und Auskleiden
• bei der Nahrungsaufnahme
• bei der Fortbewegung
• Tägliches Kochen
• Mahlzeitenzubereitung
• Wäsche waschen, Bügeln
• Reinigen der Wohnung,
• Gespräche, Lesen, Spiele, Fernsehen, Freizeitgestaltung
• Spaziergänge
• Begleitung zu Ärzten etc.
• Einkaufen
• Erledigung von Verwaltungssachen
• Besuche
• Aktivierende Hilfe nach ärztlicher/therapeutischer Anleitung
Bitte beachten: Medizinische Maßnahmen selbst darf die Betreuungskraft nicht durchführen, ebenso wenig Tätigkeiten, die an in Deutschland erworbene oder anerkannte Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind. Insoweit ist der Arzt oder sind die örtlichen Pflegedienste zuständig. Mit ihnen halten wir abstimmenden Kontakt.
ESDE Senioren- und Krankenbetreuung, Brückenstraße 28, 83059 Kolbermoor
Telefon: 08031 23411-55 · Telefax: 08031 23411-53
Rufbereitschaft: +49 173 390 64 30
E-Mail: info@esde-betreuung.de